AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Gästezimmern im GEORGES in Essen

Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels GEORGES (infolge Hotel genannt).
Vertragsabschluss, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Vertrag kommt durch die Auftragsnahme (Bestätigung) des Hotels an den Buchenden zustande.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästezimmervertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfristen gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat, spätestens mit der Annahme der Leistungen.
Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Der vertragliche Leistungsumfang des Hotels ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
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